Demokratiepartnerschaften fördern 49 Projekte in der Region
Über das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits seit 2015 die Partnerschaften für Demokratie des Landkreises Stendal und der Hansestadt Stendal. Im Förderjahr 2022 konnten insgesamt 49 Projekte von Vereinen, gemeinnützigen Organisationen und Ehrenamtlichen in der gesamten Region mit über 100.000€ unterstützt werden. Neben der Förderung politischer und sozialer Teilhabe standen hierbei auch Aktionen zur Chancengleichheit, Vielfaltsgestaltung und der Extremismusprävention im Fokus.
Das Demokratieförderung alle Altersklassen, Regionen und Zielgruppen betrifft, zeigt die Breite der diesjährigen Projekte. Auf eine kulturelle Weltreise begab sich beispielsweise die Integrative Kita "Altmark-Wichtel" Späningen (Stadt Bismark). Hierzu besuchten Referent:innen des „Weltladen Magdeburg“ zu mehreren Projekttragen die Einrichtung, um gemeinsam mit dem Kindern auf verschieden Instrumenten zu musizieren, exotische Speisen zu kochen und fremde Kulturen kennenzulernen. In Zusammenarbeit mit den Fördervereinen wurden an Schulen in Kamern, in Klietz, in Tangerhütte, in Tangermünde sowie in der Stadt Stendal verschiedene Aktionen zu Kinderrechten, zur Selbstwahrnehmung und zur Sensibilisierung gegen Phänomene wie Cyber-Mobbing oder Hass im Netz umgesetzt. Aber auch kulturelle Angebote, wie das Altenzauner Forum für osteuropäische Literatur, Kunst, Philosophie und Politik (Gemeinde Hohenberg-Krusemark) oder die „Havelberger Dialoge“ mit Lesungen und Gesprächsangeboten zum Judentum konnten gefördert werden.
Auch für das Jahr 2023 möchten wir Vereine, Initiativen, Bürgerinnen und Bürger der Region ermutigen, demokratiefördernde Aktionen, interkulturelle Begegnungsangebote oder den Besuch von Gedenkstätten zu planen. Auch innovative Formate im digitalen Raum sollen unterstützt werden. Anträge auf Förderung, die von den Mitgliedern der Begleitausschüsse geprüft und beschieden werden, sollten im neuen Jahr bis spätestens zum 28. Februar 2023 vorliegen.