Kurz vor Ende des Jahres soll die Gelegenheit genutzt werden, um auf die wesentlichen Entwicklungen und Aktivitäten der ombudschaftlichen Arbeit von OMBUD LSA im Jahr 2024 zurückzublicken. Dieses dynamische Jahr war vor allem von einem wachsenden Bedarf an unabhängiger Beratung, intensiver Netzwerkarbeit und wichtigen fachpolitischen Impulsen für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe geprägt.
Wachsende Nachfrage
Die Ombudsstelle verzeichnete 2024 erneut eine deutliche Zunahme an Fallanfragen: So wurden bis Anfang Dezember 173 Anliegen aus dem ganzen Landesgebiet vom Beratungsteam bearbeitet – ein deutlicher Anstieg gegenüber 110 Fällen im Vorjahr. Besonders auffällig ist in diesem Jahr der hohe Anteil junger Menschen, die sich direkt an OMBUD LSA gewandt haben. Diese Entwicklung unterstreicht die Relevanz einer unabhängigen Ombudsstelle für die Unterstützung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe und zeigt, dass die Bekanntheit von OMBUD LSA und auch das Vertrauen in die Arbeit des Beratungsteams aus Ulrike Bertram, Martin Blasche und Lisa Jahns wächst. Umfangreicher und intensiv in der Bearbeitung waren insbesondere Anfragen im Bereich unbegleiteter minderjähriger Menschen mit Fluchterfahrungen und solche mit Blick auf Inobhutnahmen und Kindeswohlgefährdungen. Anspruchsvolle Fälle gab es aber auch im Bereich der Eingliederungshilfe oder zum Thema Auslandsmaßnahmen. Um v.a. jungen Menschen effektive Unterstützung zu bieten, war das Beratungsteam wieder oftmals vor Ort engagiert und hat sie in schwierigen Situationen direkt begleitet.
Kampagne gegen die Unrechtmäßigkeit der Befristung von Hilfen
Ein besonderer Schwerpunkt lag in diesem Jahr auf der aktiven Mitwirkung an der bundesweiten Kampagne gegen unrechtmäßige Befristungen in der Kinder- Jugendhilfe. Diese wurde durch das Bundesnetzwerk Ombudschaft (BNO) initiiert, in dem sich der Großteil der Ombudsstellen organisiert. Während Hilfen zur Erziehung durch das SGB VIII an die Kriterien der „Notwendigkeit“ und „Geeignetheit“ gebunden sind und somit kein „Verfallsdatum“ haben, zeigt sich in der Praxis oft noch ein anderes Bild. Pauschale Befristungen oder Nebenbedingungen widersprechen jedoch dem Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung. Sie gefährden die Kontinuität und Qualität der Unterstützung und stellen gerade bei Übergängen ein „Damoklesschwert“ dar, das zur Belastung der Familien und v.a. der jungen Menschen selbst wird. Die Kampagne problematisiert diesen Umstand und stellt Material zu rechtlichen Möglichkeiten des Widerspruchs bereit. Neben Ratsuchenden wurden auch die Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Land durch OMBUD LSA informiert.
Fachliche Zuarbeit zur Novelle der „Heimrichtlinie“
Im letzten Jahr hat der Prozess zur Neufassung der sogenannten „Heimrichtlinie“ begonnen, deren aktuelle Fassung aus dem Jahr 1994 stammt. Sie regelt Mindeststandards für den Bereich der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und solcher für junge Volljährige. Für OMBUD LSA war es Wertschätzung und ein weiterer Höhepunkt, eine Zuarbeit zur geplanten Novellierung beisteuern zu können, die richtungsweisend für die zukünftige Qualitätsentwicklung v.a. in den stationären Hilfen zur Erziehung sein wird. Mit der Expertise und den Erfahrungen aus der Konfliktberatung konnte so dazu beitragen werden, relevante Problemfelder zu thematisieren und die Bedarfe der Adressat:innen und Fachkräfte in den Blick zu nehmen. Den Prozess wird OMBUD LSA aufmerksam und konstruktiv weiterhin begleiten.
Stärkung von Netzwerken und Bildungsangebote
Die Nachfrage nach fachlichem Austausch und Wissenstransfer mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen und weiteren Institutionen hat auch in diesem Jahr nicht nachgelassen. Landesweit ist OMBUD LSA dazu in Gremien, Netzwerken, bei Tagungen und insbesondere auch in Einrichtungen engagiert. Mit Workshops für junge Menschen und diesen Veranstaltungen konnten wieder zentrale Themen wie Partizipation, Beschwerdemanagement und die Rechte junger Menschen tiefer in die Praxis getragen und die Adressat:innen auch direkt bestärkt werden.
Blick in die Zukunft
Diese Entwicklung zeugt insgesamt von der steigenden Anerkennung der ombudschaftlichen Arbeit und der Ombudsstelle als unverzichtbarer Instanz innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Darauf soll auch in den kommenden Jahren aufgebaut und das Engagement verstärkt sowie die Rechte junger Menschen und Familien in den kommenden Debatten gestützt werden. So steht neben der „Heimrichtlinie“ z.B. auch die Novellierung des KJHG-LSA und damit eine Landesregelung zur Ombudschaft aus. Es bleibt also spannend!