Das Projekt zur ombudschaftlichen Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe Sachsen-Anhalts war im April gleich zweimal im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landtages. Ombudschaft hat die Aufgabe junge Menschen und Familien in Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe zu unterstützen. Seit 2021 hatte KinderStärken e.V. als Träger der Ombudsstelle 500 solcher Konfliktfälle begleitet. Die Landtagsabgeordneten und das Sozialministerium wollten diese Erfahrung nutzen und hatten uns deshalb um Stellungnahmen gebeten.
Am 4. April ging es um das Vormundschaftsrecht für junge Menschen, die ohne ihre Familie vor Krieg und Verfolgung nach Deutschland fliehen mussten. Weil die Geflüchteten noch minderjährig sind, müssen sie versorgt werden und es muss sich jemand darum kümmern, dass nötige Anträge gestellt werden. Sie alleine sind noch nicht unterschriftsberechtigt. Die Kinder- und Jugendhilfe hat deshalb die Aufgabe, sogenannte Vormünder zu bestellen. Das sind Personen, die sich um die Kinder und Jugendlichen kümmern und wichtige Formulare für sie unterschreiben können. Seit 1.1.2024 hatte das Ombudprojekt 24 Fälle mit minderjährigen Geflüchteten. Fast alle deuteten darauf hin, dass die Vormünder überlastetet sind und sich deshalb nicht genügend um die Kinder und Jugendlichen kümmern konnten. Zum Teil konnten die jungen Menschen erst nach mehreren Monaten Kontakt aufnehmen. So kam es dazu, dass nötige Anträge spät oder gar nicht gestellt wurden und Probleme beim Zugang zur Schule, Bildungskursen oder gar im Asylverfahren entstanden. Ausführlicher berichtet darüber die HIER VERLINKTE STELLUNGNAHME.
Am 30. April ging es um die Erneuerung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Sachsen-Anhalt. Dieses Gesetz ist sehr wichtig, weil es genauer regelt, wie die Arbeit in Kitas, Beratungsstellen, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung und weitere Bereiche in Sachsen-Anhalt umgesetzt werden soll. KinderStärken hatte Vorschläge dazu gemacht, wie sich Konflikte in diesen Bereichen künftig noch besser lösen lassen und ombudschaftlich unterstützt werden können. Dies ist sehr wichtig für Kinder, Jugendliche und Familien, wenn sie Probleme mit Jugendämtern oder Einrichtungen haben. Vorgeschlagen hatten wir auch, dass die Beteiligung junger Menschen und Familien im Landesgesetz gestärkt werden solle. Ein Problem in vielen Konflikten ist, dass die Kinder, Jugendlichen und Familien zwar das Recht auf Jugendhilfe haben, sie manchmal aber nicht genügend erst genommen werden oder sich nicht ernst genommen fühlen. Ausführlicher berichtet darüber die HIER VERLINKTE STELLUNGNAHME.
Der Austausch mit den Abgeordneten, dem Ministerium, dem Landesjugendhilfeausschuss und weiteren Vertretungen war spannend. Es wurden mehrere Fragen gestellt und weitere Hinweise gegeben. Wir hoffen, auch zukünftig in den Landtag eingeladen zu werden und uns dort für Verbesserungen einsetzen zu können.