70 Projekte für Demokratie und Vielfalt in der Region gefördert

Über das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits seit 2015 die Partnerschaften für Demokratie des Landkreises Stendal und der Hansestadt Stendal. Im Förderjahr 2023 konnten insgesamt 70 Projekte von Vereinen, gemeinnützigen Organisationen und Ehrenamtlichen in der gesamten Region mit über 150.000€ unterstützt werden. Neben der Förderung politischer und sozialer Teilhabe standen hierbei auch Aktionen zur Chancengleichheit, Vielfaltsgestaltung und der Extremismusprävention im Fokus.

Dabei bewiesen die ehrenamtliche Projektträger:innen aus Vereinen, Initiativen und gemeinnützigen Organisationen auch in diesem Jahr viel Engagement, Einfallsreichtum und Kreativität bei der Umsetzung verschiedener Aktionen.

Unter dem Motto „Sport verbindet - egal welche Kultur, Hautfarbe, Sprache oder welches Alter“ führte beispielsweise der TuS Schwarz-Weiß Bismark im Rahmen des Projektes „Gemeinsam Menschen helfen“ mehrere Aktionstage/-abende für die fortführende Integration der über 25 osteuropäischen Sportler:innen und deren Familien durch.

Die interaktive Ausstellung „Tacheles mit Simson“, gab im Oktober einen Einblick in die jüdische Geschichte in der Altmark und machte mit Musik, Workshops und einer mobilen Synagoge Station auf den Marktplätzen in Diesdorf, Salzwedel, Seehausen und Tangermünde.

Auch zahlreiche kulturelle Veranstaltungen wie die „Sommernacht“ der Landfrauen Gohre, das „Musikfestival bei Selma“ des Vereins Wir bleiben hier e.V. in Lüderitz, der Besuch des historischen Animationsfilms „Wo ist Anne Frank“ oder die Durchführung verschiedenster thematischer Lesungen konnte unterstützt werden.

Auch für das Jahr 2024 möchten wir Vereine, Initiativen, Bürgerinnen und Bürger der Region ermutigen, demokratiefördernde Aktionen, interkulturelle Begegnungsangebote oder den Besuch von Gedenkstätten zu planen. Auch Formate, die ein Beteiligung am Sachsen-Anhalt-Tag 2024 ermöglichen, sollen unterstützt werden. Anträge auf Förderung, die von den Mitgliedern der Begleitausschüsse geprüft und beschieden werden, sollten im neuen Jahr bis spätestens zum 29. Februar 2024 vorliegen.